Ihr Anwalt
für Straf- & Migrationsrecht
Allgemeines
Wichtigste Regel: Schweigen!
Schweigen Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht umfassend. Fordern Sie das Recht ein, mit Ihrem Verteidiger zu kommunizieren. Sie können mich jederzeit telefonisch unter der Nummer 0163/0021945 kontaktieren. Bei Bedarf ist es auch möglich, eine Nachricht auf meiner Mailbox zu hinterlassen. Bis zum Rückruf sollten Sie konsequent schweigen und keine Dokumente unterzeichnen. Vermeiden Sie scheinbar harmlose Gespräche! Durch unbedachte Äußerungen könnten Sie sich erheblich selbst belasten und aus einer Kleinigkeit ein ernsthaftes Problem machen.
Schnelles Handeln gefordert!
In Strafverfahren ist oft schnelles Handeln erforderlich. Viele Angelegenheiten können unkompliziert und zügig telefonisch geklärt werden. Ein erstes Orientierungsgespräch verursacht keinerlei Kosten für Sie. Die Verschwiegenheitspflicht gilt für Rechtsanwälte auch dann, wenn das Mandat nicht zustande kommt.
Strafbefehl/Anklageschrift erhalten?
Haben Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Wurden Sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll? Zögern Sie nicht und nehmen Sie umgehend Kontakt auf. Insbesondere bei einem Strafbefehl ist ein schnelles Handeln erforderlich, damit Sie keine Fristen versäumen! In entsprechenden Fällen übernehme ich Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger. Es wird nicht empfohlen, die Auswahl des Pflichtverteidigers der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu überlassen. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu bestimmen, unabhängig davon, ob dieser im Bezirk des Gerichts niedergelassen ist.
Vorgehen gegen gerichtliche Entscheidungen
Ich bin Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt für Strafrecht und habe meinen Kanzleisitz in Berlin. Nicht nur lokal, sondern auch bundesweit stehe ich Ihnen als engagierter und kompetenter Strafverteidiger in jeder Verfahrenslage mit Rat und Tat zur Seite.
Ich sehe meinen Beruf als meine Berufung an und biete meinen Mandanten eine vertrauens- und respektvolle Betreuung in verständlicher Sprache. Ich berate Sie auch auf Türkisch oder Englisch.
Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden, ich bin für Sie da, um Ihre rechtlichen Belange bestmöglich zu vertreten.
Tätigkeitsschwerpunkte
Allgemeines Strafrecht
Ich verteidige
Sie bei Vorwürfen aus dem so genannten allgemeinen Strafrecht. Zum allgemeinen Strafrecht zählen jene Strafvorschriften, welche sich im Strafgesetzbuch befinden.
Betäubungsmittel
Im Betäubungsmittelstrafrecht vertrete ich Mandanten, denen
z. B. der Besitz von Betäubungsmitteln, der Erwerb von Drogen und der Verkauf von Drogen vorgeworfen wird. Das Betäubungsmittelstrafrecht befindet sich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Jugendstrafrecht
Ich vertrete
zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen des sogenannten Jugendstrafrechts. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält eigenständige Regelungen über das Strafverfahren und die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden.
Nebenklage
Die Nebenklage
ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten, aktiv am Strafprozess teilzunehmen und eigene Interessen zu vertreten. Mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts können Opfer sicherstellen, dass ihre Rechte im Prozess gewahrt bleiben und sie effektiv vertreten werden.
Ordnungswidrigkeiten
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße im Straßenverkehr wie Geschwindigkeits-
überschreitungen, zu geringer Abstand, Ignorieren von roten Ampeln,
Parken im Halteverbot sowie Fahrzeugmängel wie abgelaufener TÜV. Weitere Vergehen umfassen den Missbrauch von Alkohol und Drogen am Steuer sowie die Nutzung eines
Handys während der Fahrt.
Weitere Rechsgebiete
Neben meiner Spezialisierung im Strafrecht, biete ich meine Leistungen, in den folgenden Bereichen des Migrationsrechts an:
Beratung und Unterstützung im Einbürgerungsverfahren.
Einbürgerung
Beratung und Hilfe im Zusammenhang mit Arbeitsgenehmigungen und Fachkräfteeinwanderung.
Arbeitsgenehmigung, Fachkräfteeinwanderung
Begleitung bei der Eheschließung und den damit verbundenen aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Heirat zwischen Deutschen und Ausländern
Unterstützung im gesamten Visum-Beantragungsprozess.
Visaverfahren
Hilfe beim Antrag auf die Blaue Karte für hochqualifizierte Nicht-EU-Ausländer.
Blaue Karte / Blue Card
Hilfe bei Anträgen zur Zusammenführung von Familienangehörigen.
Familien-
zusammenführung
Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts.
Aufenthalt
Beratung und Begleitung im Prozess der Niederlassungserlaubnis.
Erwerb einer Niederlassungserlaubnis
Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis durch Eheschließung.
Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe
Hilfe beim Antrag auf die Chancenkarte
Chancenkarte
Beratung zu Verfahren der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen.
Berufsanerkennung und Qualifizierungs-maßnahmen
Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen nach Beendigung der Ehe.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Kosten
Im Strafverfahren
Es ist wichtig für Mandanten, die voraussichtlichen Kosten für einen Strafverteidiger zu kennen, da viele aus Unsicherheit über die Gebühren zögern, einen zu beauftragen. Eine qualitativ hochwertige Strafverteidigung erfordert intensive Vorbereitung und Zeit, was Kosten verursacht. Die genaue Kostenstruktur ist oft erst nach Akteneinsicht klar. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), doch es besteht die Option einer individuellen Vergütungsvereinbarung, sei es ein Pauschal- oder Stundenhonorar.
Eine Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht. Es kommt aber in bestimmten Fällen eine
Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht.
Im Zivil- & Verwaltungsverfahren
Das Honorar eines Rechtsanwalts wird durch das RVG bestimmt, wobei der Gegenstandswert und anfallende Gebühren maßgebend sind. Es kann eine freie Honorarabsprache für die Erstberatung getroffen werden. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage entstehen für den Mandanten meist keine zusätzlichen Kosten. Die Kommunikation mit Ihrer Versicherung wird von mir übernommen.
Kontakt
Wittelsbacher Str. 18
10707 Berlin
0163 0021945
Kontakt im Notfall
In dringenden Notfällen, sei es bei Festnahme, Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchung, bin ich rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, für Sie erreichbar unter: 0163 0021 945. Wenn Sie mich nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox.
Festnahme
Bei einer drohenden Untersuchungshaft durch einen Richterbeschluss, auch an Wochenenden und Feiertagen, ist es essenziell, mich sofort zu kontaktieren und bei der Vorführung dabei zu haben. Bis zur Kontaktaufnahme mit mir, machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) Gebrauch.
Haftbefehl
Bei Erlass eines Haftbefehls haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Es ist empfehlenswert, mich bereits bei der Anhörung vor dem Haftrichter an Ihrer Seite zu haben, um die Beiordnung zu beschleunigen.
Hausdurchsuchung
Bei einer Durchsuchung rufen Sie mich sofort an, damit ich Ihnen schnellstmöglich helfen kann. Sie haben stets das Recht auf Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger.