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Was tun, wenn das Schengen-Visum abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag auf ein Schengen-Visum abgelehnt wurde, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten offen, um dagegen vorzugehen. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 des Visakodex sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Antragsteller über das Rechtsmittelverfahren zu informieren.


Es gibt zwei Hauptarten von Rechtsmitteln, die Sie gegen eine Ablehnung in Betracht ziehen können:


1. Remonstration


Sie haben die Möglichkeit, eine Remonstration bei der Botschaft einzureichen. Diese muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Wenn der Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, beträgt die Frist ein Jahr. In Ihrer Remonstration sollten Sie ausführlich darlegen, warum die Ablehnungsgründe nicht zutreffen und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente vorlegen, die zur Klärung beitragen könnten. Ziel ist es, die Zweifel der Behörde hinsichtlich Ihrer Rückkehrbereitschaft zu entkräften. Wird gegen die Visumsentscheidung remonstriert, erlässt die zuständige Konsularabteilung einen Remonstrationsbescheid.  Gegen diesen muss innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.


2. Klage


Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist eine weitere Option. Hierbei wird die Bundesrepublik Deutschland als Klagegegner vertreten durch das Auswärtige Amt. Auch hier müssen die Gründe für die Rechtswidrigkeit der Ablehnung dargelegt werden, um das Gericht davon zu überzeugen, dass keine Gefahr einer rechtswidrigen Einwanderung besteht.


3. Welche Vorgehensweise ist effektiver?


Welche Vorgehensweise effektiver ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Remonstration ist kostengünstiger und kann zunächst versucht werden, ohne das Recht auf Erhebung einer Klage zu verlieren. Allerdings ändern Auslandsvertretungen selten ihre Entscheidungen aufgrund von Remonstrationen.

Die Klage bietet die Möglichkeit, dass das Gericht den Sachverhalt erneut prüft und kann sich als vorteilhaft erweisen, insbesondere für Personen, die häufig reisen.


Sofern Sie gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen möchten, kann ich Sie unterstützen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und ich prüfe, inwiefern ich Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann.

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